Mittwoch, 8. März 2023
Überwachungskameras in Eigentümergemeinschaften sind beliebt, um die Sicherheit zu erhöhen, müssen jedoch Normen und Regulierungen einhalten, wie die Zustimmung einholen und die Verhältnismäßigkeit wahren.
Überwachungskameras in Eigentümergemeinschaften sind zu einem immer beliebteren Werkzeug geworden, um die Sicherheit in Gemeinschaftsbereichen zu erhöhen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass vor der Installation von Videokameras in einer Wohnanlage verschiedene Normen und Vorschriften zu berücksichtigen sind, die ihren Einsatz und ihre Funktionalität beeinträchtigen können.
In Spanien wird die Installation von Überwachungskameras in öffentlichen oder privaten Bereichen durch das Organisches Gesetz 3/2018 geregelt , vom 5. Dezember, zum Schutz personenbezogener Daten und zur Gewährleistung digitaler Rechte. Diese Verordnung legt eine Reihe von Anforderungen fest, die von den Eigentümergemeinschaften erfüllt werden müssen, die Sicherheitskameras in ihrem Gebäude installieren möchten.
Eine der Hauptanforderungen besteht darin, dass die ausdrückliche Zustimmung aller Nachbarn eingeholt werden muss, bevor die Kameras installiert werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Zustimmung für jeden Gemeinschaftsbereich oder Raum, der überwacht werden soll, einzeln erteilt werden muss und den Zweck der Videoüberwachung klar angeben muss.
Darüber hinaus muss die Eigentümergemeinschaft dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Dies bedeutet, dass Überwachungskameras nur zum konkreten Zweck eingesetzt werden dürfen, für den sie installiert wurden und wobei immer die Grundrechte der Personen respektiert werden, die von ihnen erfasst werden können. So dürfen beispielsweise keine Kameras in Bereichen installiert werden, in denen eine gewisse Privatsphäre garantiert ist, wie Badezimmer, Schlafzimmer oder Terrassen.
Die Verordnung legt auch fest, dass die Eigentümergemeinschaft für die ordnungsgemäße Erhaltung und Wartung der Überwachungskameras verantwortlich ist und sicherstellen muss, dass nur autorisierte Personen Zugang zu den erfassten Bilder haben. Bevor die Bilder jedoch gelöscht werden, muss sichergestellt werden, dass sie nicht für einen anderen Zweck verwendet werden können, als für den sie erfasst wurden.
Wenn die Eigentümergemeinschaft jedoch beschließt, Überwachungskameras ohne Einhaltung der festgelegten Normen und Vorschriften zu installieren, können sie schwerwiegenden wirtschaftlichen und rechtlichen Strafen sowie möglichen Beschwerden seitens der betroffenen Nachbarn ausgesetzt sein.
Zusammenfassend kann die Installation von Überwachungskameras in Eigentümergemeinschaften eine wirksame Maßnahme zur Sicherung von Gemeinschaftsbereichen sein, aber es ist wichtig, die Normen und Regulierungen zu beachten, die ihren Einsatz und ihre Funktionalität beeinflussen. Die Eigentümergemeinschaft muss die ausdrückliche Zustimmung aller Nachbarn einholen, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und für die ordnungsgemäße Erhaltung und Wartung sorgen.